Vor 499 Jahren, am 4. Juli 1526, verlieh Sigismund I. (der Alte), König von Polen mehreren Adligen, unter anderen Martino Chamyr de Glysthno, ein neues Privileg (Belehnungsurkunde) über ihre Erbgüter. Die Urkunde ist, wie damals üblich, in lateinischer Sprache verfasst und als Abschrift in den Archiven erhalten geblieben.